|
Energieausweis
Neue Fragen + Antworten
Fehlerhafte Energieausweise und EnEV-Nachweise - Kontrolle durch die
Bauämter und Verantwortung des Ausstellers - Eine Diplom-Bauingenieurin
hat des Öfteren Nachweise gemäß EnEV 2009, die von anderen Fachleuten
ausgestellt waren, eingesehen und festgestellt, dass diese
EnEV-Nachweise, bzw. Energieausweise falsch ausgestellt waren. Inwieweit
sind die Bauämter angehalten und verpflichtet die EnEV-Nachweise zu
kontrollieren? Wer trägt die Verantwortung für falsch ausgestellte
Nachweise? Muss ein Aussteller einen falschen EnEV-Nachweis kostenfrei
und richtig berechnet nachliefern?
Antwort
(Premium)
Energieausweis für neu geplante Bäckerei-Produktion mit Erlebnis-Café,
Büro-Räumen und Sozial-Bereich - Fällt der Produktionsbereich und deren
Anlagenkonstellation unter die EnEV 2009 oder ist der gesamte Einsatz
als Energieeinsatz für den Prozessbetrieb anzusehen? Wie wäre
gegebenenfalls der Heiz- bzw. Kühlbedarf zu erfassen? Welche
Primärenergiefaktoren könnten angesetzt werden? Muss für den
Energieausweis als EnEV-Nachweis auch die Produktionshalle betrachtet
werden, oder genügt es lediglich den konditionierten Bereich (Cafe,
Sozial- und Büroräume) zu berücksichtigen?
Antwort
(Premium)
EnEV-Nachweis für Büro-Anbau eines Reifenhändlers - Die Grundfläche des
Reifenhandels-Gebäudes beträgt ca. 800 m² ohne den Anbau. Die Nutzfläche
des Anbaus beträgt 100 Quadratmeter (m²). Der Anbau wird mit dem
Heizwärmeerzeuger vom Hauptgebäude beheizt. Wie muss der Fachmann den
EnEV-Nachweis erbringen? Genügt es, wenn die Außenbauteile des Anbaus
die Anforderungen der EnEV 2009, Anlage 3 (Anforderungen im Bestand)
einhalten?
Antwort
(Premium)
Nachweis für KfW-Effizienzhaus-70-Antrag berechnen - für Wohnhaus mit
Heizungs-Anschluss an Nachbarhaus - Das neue Haus soll an die
Heizungsanlage (Holzscheidvergaserkessel mit Pufferspeicher) des
Nachbargebäudes angeschlossen werden. Die Fachfrau hat festgestellt,
dass der Energie-Nachweis sehr ungünstig ausfällt, wenn sie bei den
Berechnungen die Beheizung als Nah-/Fernwärme mit einem
Primärenergiefaktor von 1.3 ansetzt. Ist es bei der
Energie-Nachweis-Berechnung zulässig, dass die Ingenieurin die
Holzheizung als Wärmeerzeuger direkt angibt oder muss sie in diesem
Praxisfall die Heizung als Nah- / Fernwärme berücksichtigen?
Antwort
(Premium) |