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Energieausweis
Neue Fragen + Antworten

+ Fehlerhafte Energieausweise und EnEV-Nachweise - Kontrolle durch die Bauämter und Verantwortung des Ausstellers - Eine Diplom-Bauingenieurin hat des Öfteren Nachweise gemäß EnEV 2009, die von anderen Fachleuten ausgestellt waren, eingesehen und festgestellt, dass diese EnEV-Nachweise, bzw. Energieausweise falsch ausgestellt waren. Inwieweit sind die Bauämter angehalten und verpflichtet die EnEV-Nachweise zu kontrollieren? Wer trägt die Verantwortung für falsch ausgestellte Nachweise? Muss ein Aussteller einen falschen EnEV-Nachweis kostenfrei und richtig berechnet nachliefern?
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+ Energieausweis für neu geplante Bäckerei-Produktion mit Erlebnis-Café, Büro-Räumen und Sozial-Bereich - Fällt der Produktionsbereich und deren Anlagenkonstellation unter die EnEV 2009 oder ist der gesamte Einsatz als Energieeinsatz für den Prozessbetrieb anzusehen? Wie wäre gegebenenfalls der Heiz- bzw. Kühlbedarf zu erfassen? Welche Primärenergiefaktoren könnten angesetzt werden? Muss für den Energieausweis als EnEV-Nachweis auch die Produktionshalle betrachtet werden, oder genügt es lediglich den konditionierten Bereich (Cafe, Sozial- und Büroräume) zu berücksichtigen?
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+ EnEV-Nachweis für Büro-Anbau eines Reifenhändlers - Die Grundfläche des Reifenhandels-Gebäudes beträgt ca. 800 m² ohne den Anbau. Die Nutzfläche des Anbaus beträgt 100 Quadratmeter (m²). Der Anbau wird mit dem Heizwärmeerzeuger vom Hauptgebäude beheizt. Wie muss der Fachmann den EnEV-Nachweis erbringen? Genügt es, wenn die Außenbauteile des Anbaus die Anforderungen der EnEV 2009, Anlage 3 (Anforderungen im Bestand) einhalten?
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+ Nachweis für KfW-Effizienzhaus-70-Antrag berechnen - für Wohnhaus mit Heizungs-Anschluss an Nachbarhaus - Das neue Haus soll an die Heizungsanlage (Holzscheidvergaserkessel mit Pufferspeicher) des Nachbargebäudes angeschlossen werden. Die Fachfrau hat festgestellt, dass der Energie-Nachweis sehr ungünstig ausfällt, wenn sie bei den Berechnungen die Beheizung als Nah-/Fernwärme mit einem Primärenergiefaktor von 1.3 ansetzt. Ist es bei der Energie-Nachweis-Berechnung zulässig, dass die Ingenieurin die Holzheizung als Wärmeerzeuger direkt angibt oder muss sie in diesem Praxisfall die Heizung als Nah- / Fernwärme berücksichtigen?
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Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien, Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT, Freie Architektin
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