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Bestand erneuern
Neue Fragen + Antworten

+ Qualität der Dämmung eines Vollwärmeschutzsystems unter Brandschutzgesichtspunkten bei der Sanierung eines Wohnhauses mit Grenzabstands-Überschreitung - Die zuständige Baubehörde hat die Bausanierung samt der Unterschreitung des erforderlichen Grenzabstandes durch die Dämmung, Überschreiten der Baulinie und die Inanspruchnahme der benötigten Gehwegfläche genehmigt. Die Behörde hat jedoch keinerlei Angaben zum geforderten Brandschutz gemacht. Wo findet sich eine eindeutige Regelung welche Dämmung bei Unterschreitung des Grenzabstandes / nicht ausreichender Abstand zur Nachbarbebauung in BW verwenden muss? Welche Behörde ist hier für diese Genehmigung zuständig?
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+ Fehlerhafte Energieausweise und EnEV-Nachweise - Kontrolle durch die Bauämter und Verantwortung des Ausstellers - Eine Diplom-Bauingenieurin hat des Öfteren Nachweise gemäß EnEV 2009, die von anderen Fachleuten ausgestellt waren, eingesehen und festgestellt, dass diese EnEV-Nachweise, bzw. Energieausweise falsch ausgestellt waren. Inwieweit sind die Bauämter angehalten und verpflichtet die EnEV-Nachweise zu kontrollieren? Wer trägt die Verantwortung für falsch ausgestellte Nachweise? Muss ein Aussteller einen falschen EnEV-Nachweis kostenfrei und richtig berechnet nachliefern?
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+ EnEV-Nachweis für Büro-Anbau eines Reifenhändlers - Die Grundfläche des Reifenhandels-Gebäudes beträgt ca. 800 m² ohne den Anbau. Die Nutzfläche des Anbaus beträgt 100 Quadratmeter (m²). Der Anbau wird mit dem Heizwärmeerzeuger vom Hauptgebäude beheizt. Wie muss der Fachmann den EnEV-Nachweis erbringen? Genügt es, wenn die Außenbauteile des Anbaus die Anforderungen der EnEV 2009, Anlage 3 (Anforderungen im Bestand) einhalten?
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+ Energetische Bilanzierung im Wohnbestand wenn im unbeheizten Keller ein Raum ab und zu bewohnt wird - Bei der energetischen Bilanzierung des Wohngebäudes und der vorgeschlagenen Sanierungs-Varianten berechnet die Energieberaterin die eingesparte Energie nach der Methode der EnEV 2009. Der unbeheizte Keller bleibt in diesem Fall außerhalb der Bilanzierungsgrenzen. Wie sollte die Fachfrau die gelegentlich beheizten Räume in der energetischen Berechnung des Gebäudes behandeln? Ist es zulässig, dass sie den Keller dennoch vollständig aus der thermischen Hüllfläche ausschließt? Könnte in diesen Fällen eine Ausnahmeregelung gelten angesichts der kurzen Nutzungszeit - wie bei Ferienhäusern, die nicht unter die EnEV 2009 fallen?
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+ Außendämmung bei Sanierung im Bestand anbringen, wenn Gebäude auf der Grundstücksgrenze steht - Ein Diplom-Ingenieur plant die Sanierung eines Bestandsgebäudes im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das Gebäude steht jedoch an der Grenze zum Nachbargrundstück und grenzt teilweise auch an die Straßenfront. Muss der Nachbar zustimmen, wenn der Eigentümer des Bestandsgebäudes mit einer zusätzlichen Außendämmung die Grundstückgrenze überschreitet? Muss der Eigentümer in diesem Fall auf eine Außendämmung verzichten? Kommt letztendlich nur einen Innendämmung als Sanierungsmaßnahme in Frage? Wie gestaltet sich diese Problematik, wenn der öffentliche Straßenrand die Grundstückgrenze bildet und die Dämmung über die Straßenfront hinausragt?
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+ Beheizten Wintergarten eines Einfamilienhauses in der BAFA-geförderten Energieberatung berücksichtigen - Der Wintergarten wird durch eine Luft-Luft-Wärmepumpe beheizt und gekühlt. Die restliche Beheizung des Hauses erfolgt über eine Gasheizung. Die Energieberaterin berechnet das bestehende Haus und die Konsequenzen ihrer Sanierungsvorschläge mit einer EnEV-Software. Wie sollte die Energieberaterin den beheizten Wintergarten des Einfamilienwohnhauses mit Hilfe der EnEV-Software abbilden für die Berechnungen im Rahmen der BAFA-geförderten Vor-Ort-Energieberatung?
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Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien, Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT, Freie Architektin
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